-----Meldepflicht-----

Ist mein Reptil 
- Meldepflichtig -
oder - Nachweispflichtig -
oder - Nichts -

Um herauszufinden ob mein zukünftiges ( oder aktuelles )
Reptil etc.. unter den Artenschutz fällt gibt es 2 offizielle Seiten zur Prüfung.

http://checklist.cites.org/

http://www.wisia.de/
( Seite vom Bundesamt fur Naturschutz)

Dort muss einfach nur nach dem Wissenschaftlichen Namen gesucht werden.

Ist das Tier nicht zu finden gibt es keine Meldepflicht!!! 

Wenn doch... Dann wird alles andere direkt vor Ort erklärt.

Manche Bundesländer handeln eigenmächtig und setzen sich über Richtlinien hinweg. 

Es gilt aber immer hier als höchste Instanz im Streit die Vorgabe des Bundesamt fur Naturschutz!!!

Sollte Euch ein Verkäufer gegenteiliges erzählen, schickt ihm gerne die Links oder weist ihn auf das rausgesuchte Infomaterial hin. 
Rechtlich seit Ihr leider mit in der Pflicht beim Erwerb eines Reptils notwendige Dokumente einzufordern.

*Anhang A* enthält alle im Anhang I von CITES aufgeführten Arten sowie einige Arten des Anhang II und III, die nach Ansicht der EU durch den internationalen Handel so gefragt sind, dass jeglicher Handel das Überleben der Art gefährden würde. Für Anhang A-Exemplare gilt fast ohne Ausnahme ein kommerzielles Handelsverbot, Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht sowie innergemeinschaftliche Vermarktungsverbote, vor allem für der Wildnis entnommene Exemplare.

*Anhang B* enthält Arten des CITES-Anhangs II, soweit sie nicht bereits nach Anhang A geschützt werden, sowie Arten, die international in solchen Mengen gehandelt werden, die das Überleben der Art oder von Populationen in bestimmten Ländern gefährden können. Es gelten Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht für alle Exemplare.

In *Anhang C* werden bis auf bestimmte Rotfuchs-, Hermelin- und Wieselarten die Arten des CITES-Anhangs III aufgeführt. Bei diesen Arten wird bei der Einfuhr auf eine wissenschaftliche Prüfung verzichtet. Die Naturverträglichkeit der Entnahme muss allerdings durch Dokumente des Ursprungslandes belegt werden. Außerdem müssen Arten des Anhang C bei der Einfuhr in die EU beim Zoll angemeldet werden.

*Anhang D* gilt als Frühwarnsystem. Hier werden vor allem Arten aufgeführt, die zwar handelsrelevant sind, aber noch nicht unter die internationalen Schutzkategorien von CITES fallen. Bei diesen Arten rechtfertigt der Umfang der Einfuhren in die EU die Überwachung und Registrierung der Handelsdaten, um frühzeitig Rückschlüsse auf die Erhaltungssituation der betroffenen Arten ziehen zu können und ggf. eine stärkere Unterschutzstellung herzuleiten.

Quelle: http://mobil.wwf.de/themen-projekte/weitere-artenschutzthemen/politische-instrumente/cites/